Passivrauchen: Gefahren für Nichtraucher
Passivrauchen ist zu einem nicht zu unterschätzenden Phänomen geworden. Wer raucht, schadet seiner eigenen Gesundheit, soviel sollte mittlerweile jedem klar sein. Die Schädigung der eigenen Gesundheit mag so mancher noch als „notwendiges“ Übel für das Aufrechterhalten der Sucht hinnehmen. Problematisch wird es aber dann, wenn andere davon betroffen sind. Beim Rauchen atmet der Raucher nur einen Teil der Chemikalien ein, sodass auch Menschen, die sich in der Nähe zum Raucher befinden, in Form von Passivrauchen mit den giftigen Substanzen in Berührung kommen.
Wer also andere Menschen dem Tabakrauch aussetzt, der nimmt damit in Kauf, dass diese ebenfalls unter den Folgen des Rauchens leiden müssen. Generell ist der Passivrauch ähnlich zusammengesetzt wie der Aktivrauch, den der Raucher selbst konsumiert. Die Konzentration von einigen der giften Stoffe im Passivrauch ist sogar noch höher als im Aktivrauch. Unterschiede für Raucher und Passivraucher ergeben sich daher hauptsächlich daraus, dass der Raucher den kompletten Rauch konsumiert und der Passivraucher natürlich nur einen Teil des in die Luft ausgestoßenen Rauches. Das bedeutet, dass den Passivraucher grundsätzlich dieselben gesundheitlichen Folgen treffen können, wie den Raucher selbst, lediglich die statistische Gefährdung ist beim Raucher noch höher als beim Passivraucher.
Mögliche Folgen vom Passivrauchen
Die signifikantesten Gesundheitsschädigungen, die durch Passivrauchen verursacht werden können, sind die folgenden: (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
a) Eine Sofortwirkung kann eintreten in Form von Reizungen der Schleimhäute und Atemwege, was sich dann als brennende Augen oder Husten bemerkbar macht.
b) Generell besteht eine erhöhte Gefahr für alle Lungen- und Atemwegserkrankungen. Die Gefahr, an Asthma zu erkranken, ist bei regelmäßigen Passivrauchern um 40 – 60 % erhöht.
c) Passivraucher haben ein um 25% höheres Risiko zur Entwicklung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
d) Noch drastischer steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Schlaganfall bei Passivrauchern an: diese liegt um 80% höher als bei der sonstigen Bevölkerung.
e) Passivraucher tragen ein um 20% höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, als die restliche Bevölkerung.
f) Eine besondere Gefährdung besteht bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Plötzlicher Kindstod und Entwicklungsstörungen werden gehäuft bei Kindern beobachtet, die Passivrauch ausgesetzt sind (u.a. auch schon in der Schwangerschaft). Junge Menschen atmen häufiger, daher nehmen sie mehr der schädlichen Stoffe auf. Zudem kann der junge Körper die Giftstoffe schlechter beseitigen, als das bei erwachsenen Menschen der Fall ist. Diese besondere Gefährdung kann sich in vielfältigen Schädigungen bei Kindern bemerkbar machen, diese reichen von Karies über Atemwegsprobleme, Hirnhautentzündung (4x höheres Risiko für Kinder, die regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind) und Narkosekomplikationen bis hin zu Krebs.
Passivrauchen führt in Deutschland zu etwa 3300 Todesfällen pro Jahr, davon sind 70% Frauen. Das sind übrigens mehr Todesfälle, als auf Drogen, Asbest, BSE und SARS zusammen entfallen.
Vorkommen von Passivrauchen
Schädliches Passivrauchen tritt in vielen Konstellationen auf. Schon im Mutterleib kann ein Kind durch Rauchen in der Schwangerschaft dem Passivrauch ausgesetzt sein. Ebenso hilflos sind die Kinder dem Rauch ausgeliefert, wenn sie in ihren jungen Jahren in einem Raucherhaushalt leben (müssen). Besonders schädlich wirkt es sich auf die Kinder aus, wenn innerhalb der Wohnung geraucht wird. 50% der Kinder unter 6 Jahren und 60% der Kinder im Alter von 6-13 leben in einem Haushalt mit mindestens einem Raucher.
Aber auch am Arbeitsplatz sind immer noch viele Menschen trotz mittlerweile in Kraft getretener Rauchverbote dem Passivrauch ausgesetzt. Zudem kann man in seiner Freizeit mit aktiven Rauchern in Kontakt geraten. Nichtraucherschutzgesetze haben dies mittlerweile deutlich eingedämmt, trotzdem kann man aufgrund von Ausnahmeregelungen und mangelhafter Einhaltung der Schutzgesetze auch heute noch in Cafes, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen vom Passivrauch betroffen sein. Und natürlich darf immer noch jeder in seiner eigenen Wohnung rauchen, sodass man auch beim Besuch von Freunden mit dem Rauch in Berührung kommen kann.
Leider gibt es bezüglich des Passivrauchens immer noch gefährliche Fehlinformationen, wann eine Umgebung als „sicher“ angesehen werden kann. Die Schadstoffe setzen sich nämlich in belasteten Räumen fest, z.B. in Teppichen, Möbeln, Wänden und Vorhängen. Es genügt also nicht, dass der Rauch abgezogen ist; in einem Raum, in dem zuvor geraucht wurde besteht auch noch später eine Gesundheitsgefährdung. Ebensowenig genügt es z.B. im Auto, beim Rauchen das Fenster zu öffnen. Auch hierdurch kann eine Gefährdung von Mitfahrern nicht beseitigt werden. Unter freiem Himmel ist die Belastung durch Passivrauchen für Nichtraucher in der Nähe nicht grundsätzlich geringer als in geschlossenen Räumen. Hier ist es lediglich so, dass der Rauch schneller abzieht und dadurch eine kürzere Belastungsdauer gegeben ist.
Nichtraucherschutz
Durch die lange Tradition des Rauchens hat sich leider ein gewisses Selbstverständnis von vielen Rauchern entwickelt, sodass auf die Belange von Nichtrauchern nur wenig Rücksicht genommen wurde. Eine Selbstregulierung der Raucher, sodass diese ihrem Laster frönen, ohne dass andere dadurch wegen Passivrauchens zu Schaden kommen, war also offensichtlich nicht möglich. Daher wurden mittlerweile verschiedene Nichtraucherschutzgesetze zum Schutz vor Passivrauchen in Deutschland durchgesetzt.
Seit 2007 gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnen, Bahnhöfen und Behörden sowie auch in Flughäfen. Zudem wurden seit 2008 in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Gesetze bezüglich des allgemeinen Rauchverbotes in Gaststätten erlassen. Diese Gesetze sind jedoch recht uneinheitlich und bieten nach wie vor je nach Land noch unterschiedliche Ausnahmeregelungen.
Da es diese Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen erst relativ kurz gibt, gibt es noch nicht viele Studien zum Erfolg dieser Maßnahmen. Erste Erhebungen haben ergeben, dass seit Inkrafttreten des allgemeinen Rauchverbotes etwa 10% weniger Fälle von Herzinfarkten stationär behandelt wurden. In anderen Ländern, in denen es Rauchverbote schon länger gibt, konnte die Zahl der Herzinfarkte um bis zu 20% gesenkt werden.
Elektrische Zigarette
In den letzten Jahren wurden zunehmend auch sogenannte E-Zigaretten populär. Elektrische Zigaretten sind Geräte in Zigarettenform zum Inhalieren von verdampfter Flüssigkeit. Wir stellen diese in einem eigenständigen Artikel ausführlich vor. Generell kann auch bei dieser Form das „Rauchens“ eine Gefährdung der Umgebung nicht gänzlich ausgeschlossen haben. Erste Studien aus dem Jahr 2012 haben aber gezeigt, dass hierbei die Belastung beim Passivrauchen wahrscheinlich signifikant geringer ist, als beim Rauchen von echten Zigaretten. Die bisherigen Studien konnten zumindest keine nennenswerten Gefährdungen für Passivraucher feststellen.
Einige unserer E-Zigarette-Empfehlungen
Wir wollen hier natürlich keine vorbehaltlose Empfehlung für solche E-Zigaretten aussprechen, insbesondere da eine Gefährdung der Gesundheit derzeit noch nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Beim Rauchstopp sollte man keine Kompromisse machen und komplett aufhören. Sollten Sie sich dazu aber nicht durchringen können, so wäre es für Ihre Mitmenschen von Vorteil, wenn Sie zumindest in der Anwesenheit von anderen auf die elektrische Zigarette statt die herkömmliche zurückgreifen.
Empfehlungen für den Rauchstopp
Mehr Info zum Rauchstopp
Sie finden bei uns Infos zu einigen Methoden, die Sie bei Ihrem Rauchstopp unterstützen können.Radikaler Schnitt
Entwöhnung mittels Hypnose
Elektro-Zigaretten
Nikotinersatz
Gefahren des Rauchens
Krankheiten und sonstige FolgenRisiken in der Schwangerschaft
Passivrauchen